Hier finden sich einige der wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Praktikum. Sollten sich noch weitere Fragen stellen, dann schicken Sie mir bitte eine Email. Ich werde die Antworten dann künftig in diese Info-Seite einfließen lassen. Alle notwendigen Formulare finden sie hier.
1. Vor dem Praktikum
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Praktikum machen zu können?
Sollten Sie vor dem Wintersemester 2017/2018 Ihr Studium begonnen haben gilt:
Sie müssen 102 ECTS-Punkte nachweisen können.
Sollten Sie nach dem Wintersemester 2017/2018 Ihr Studium begonnen haben gilt:
Sie müssen 80 ECTS-Punkte nachweisen können.
Wann sollte ich mein Praktikum machen?
Die Prüfungs- und Studienordnung sieht vor, dass Sie im 5. Semester Ihr Praktikum und das Praktikumsseminar absolvieren. Folgende Gründe sprechen dafür, das auch tatsächlich im 5. Semester zu tun:
● Man hat danach die Möglichkeit, die Erkenntnisse aus dem Praktikum zur Planung des übrigen Studiums zu nutzen. Vielleicht hat man ja festgestellt, dass man bestimmte Kompetenzen unbedingt noch erlernen möchte oder dass das Studium eine andere Ausrichtung bekommen soll.
● Man bleibt in der Regelstudienzeit, was u.a. Bedingung für den Bezug von BAföG ist.
Kann ich das Praktikum auch später machen?
Ja. Allerdings kann das zu Schwierigkeiten im eigenen Stundenplan kommen. Sie müssen selbst darauf achten, dass Sie Ihr Studium entsprechend durchführen können.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Praktikum und das Praktikumsseminar spätestens am Ende des 7. Semester absolviert haben müssen, um Ihr Studium erfolgreich abzuschließen!
Kann ich mir vorherige berufliche Tätigkeiten als Praktikum anrechnen lassen?
Es ist grundsätzlich nicht möglich, sich vorherige Praktika oder berufliche Tätigkeiten als Praktikumssemester anrechnen zu lassen. In Ausnahmefällen, falls eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Design vorliegt kann diese als Praktikum angerechnet werden. Dann ist allerdings trotzdem noch das Praktikumsseminar zu belegen.
Wer entscheidet, ob ich meine Berufsausbildung anrechnen lassen kann?
Die Entscheidung für die Anrechnung einer Berufsausbildung liegt bei dem/der Praktikumsbeauftragten und in nächsthöherer Instanz bei dem/der Prüfungskommissionsvorsitzenden. Die Kriterien hierfür sind:
● Handelt es sich eindeutig um eine Design-Ausbildung?
● Wurde die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen?
Wie ist die Vorgehensweise, wenn ich meine Ausbildung anrechnen lassen möchte?
Sie laden sich hier den Antrag herunter, füllen ihn aus, ergänzen ihn durch die notwendigen Unterlagen und legen sie dem/der Praktikumsbeauftragten zur Unterschrift vor. Der/die Praktikumsbeauftragte entscheidet dann über diesen Antrag. Es empfiehlt sich, vorab mit dem/der Praktikumsbeauftragten zu klären, ob die Ausbildung angerechnet werden kann.
Welche Anforderungen muss die Praktikumsstelle erfüllen?
Die Tätigkeit während des Praktikums muss etwas mit Design zu tun haben.
Wie lange dauert das Praktikum?
Das Praktikum muss 16 Wochen zu je Fünftagewochen betragen, am besten zwischen Ende September und der letzten Januarwoche. Es sind maximal 5 Fehltage möglich. Sonstige Fehltage – dazu gehört auch etwaiger Betriebsurlaub oder sonstige Unterbrechungen – müssen nachgeholt werden. Hier sind die Vorgaben der Praktikantenstelle zu beachten. Es ist auch möglich, anstatt eines Praktikums mehrere zu absolvieren, sofern sich die Dauer zu mindestens 16 Wochen aufsummiert.
Kann ich das Praktikum auch in Teilzeit absolvieren?
Nein. Das Praktikum ist in Vollzeit vorgesehen. Es ist also beispielsweise nicht möglich, halbtags oder nur die Hälfte der Woche zu arbeiten und dafür die doppelte Praktikumsdauer zu verwenden.
Was mache ich, wenn ich im Praktikum krank werde?
Bis zu 5 Fehltage sind in ihrem Praktikum erlaubt. Sollten Sie länger fehlen, dann müssen diese Tage nachgeholt werden. Bitte klären Sie mit der Praktikumsstelle rechtzeitig ab, ob, wann und in welcher Form dort ärztliche Atteste vorgelegt werden müssen!
Was muss ich wissen, wenn mein Praktikum länger dauert?
In Deutschland gilt das Mindestlohngesetz. Das besagt, dass man nicht weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen darf. Das Pflichtpraktikum ist davon ausgenommen, allerdings nur für 16 Wochen! Das hat also für uns zweierlei Konsequenzen:
● Viele Unternehmen wollen eine Bestätigung, dass Ihr Praktikum ein Pflichtpraktikum während des Studiums ist. Falls Sie so eine Bestätigung benötigen, fragen Sie bitte bei Frau Diglio Hupfer im Prüfungsamt an.
● Dauert das Praktikum länger als 16 Wochen empfiehlt es sich oft, zwei Verträge mit der Firma abzuschließen, einen über 16 Wochen für das Pflichtpraktikum und einen zweiten für die Restzeit, bei dem dann das Mindestlohngesetz gilt.
Wie finde ich eine Praktikumsstelle?
Wir empfehlen in einem ersten Schritt, dass Sie sich darüber klar werden, was sie selbst machen wollen, das heißt, welche Tätigkeit Sie ausüben wollen und welche Art von Unternehmen Ihnen zusagt.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, eine Praktikumsstelle zu finden. Da könnten folgende Schritte helfen:
● Sehen Sie sich die Ausschreibungen im Fakultätsgebäude an. Beachten Sie dabei bitte, dass die Hochschule nicht für die Qualität der Angebote garantieren kann. Es obliegt Ihnen, zu überprüfen, ob die Stellen für Sie geeignet sind.
● Recherchieren Sie online Firmen, für die Sie sich interessieren. Achten Sie dabei vor allem auf die Projekte, für die diese Firmen bekannt sind.
● Fragen Sie Lehrende, bei denen Sie Projekte gemacht haben. Vielleicht haben die interessanten Kontakte für Sie.
● Besuchen Sie das Praktikumsseminar der höheren Semester! Dort erfahren Sie aus erster Hand etwas über mögliche Firmen und erhalten wertvolle Tipps erfahrener Studierender.
● Die Hochschule hat eine interne Jobbörse. Viele Firmen, die Praktikanten suchen, inserieren dort.
Wie bewerbe ich mich für ein Praktikum?
Wie man sich bewirbt hängt immer von der Fachrichtung ab. Daher empfiehlt es sich, die entsprechenden Lehrenden zu fragen. In jedem Fall ist es üblich, entweder online Arbeiten vorzustellen (persönliche Website und/oder Social Media Plattformen) oder ein PDF mit einem Überblick über die eigenen Arbeiten zu verschicken. Leistungsnachweise des Studiums spielen erfahrungsgemäß eine untergeordnete Rolle.
Bei Bewerbungen per Email empfehlen wir, dass Sie sich kurz fassen und zunächst erklären, welche Kompetenzen Sie der Firma zu bieten haben und warum Sie sich dort einbringen möchten. Danach kann man schildern, was man sich im Gegenzug dafür wünscht. Persönliche kontakte erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass die Email gelesen und beantwortet wird. Sollten Sie keine Antwort bekommen, dann fragen Sie freundlich telefonisch oder per Email nach.
Wie muss ein Portfolio aussehen?
Ein Portfolio sollte zeigen, was Sie besonders gut können und womit Sie sich künftig beschäftigen möchten. Oft sind wenige sehr gute Arbeiten besser als eine unübersichtliche Mischung mit heterogener Qualität.
Es ist üblich, ein PDF zu mailen (keine zu großen Dateien, maximal 15 MB) oder den Link zu einer eigenen Website, bzw. zu entsprechenden Social Media Accounts zu verschicken. Es kann in manchen Fällen sinnvoll sein, ein physisches Portfolio zu verschicken. Erkundigen Sie sich bitte bei den Lehrenden der entsprechenden Fachrichtung.
Wie viel Geld verlange ich?
Hier kann man keine Zahl für alle Designbereiche nennen, da das stark variiert. Das arithmetische Mittel liegt in den letzten Jahren bei Kommunikationsdesign etwa bei 400,- Euro pro Monat, wobei es hier sowohl nach oben als nach unten starke Abweichungen gibt. Grundsätzlich kann man mehr Geld verlangen, wenn man sofort einsetzbar ist, bzw. sofort einen Mehrwert für das Unternehmen bietet. Wir empfehlen, nicht für umsonst zu arbeiten, da eine Bezahlung auch eine Geste der Wertschätzung ist.
Was muss ich zum Praktikumsvertrag wissen?
Am besten verwenden Sie den Vertrag der Hochschule. Sie können auch einen Vertrag von der Arbeitsstelle nehmen. Der Ablauf ist folgender:
1. Sie laden den Vertrag herunter, füllen ihn aus, lassen ihn von der Praktikumsstelle unterschreiben und unterzeichnen ihn selbst.
2. Sie legen dann diesen Vertrag in das Fach des/der jeweiligen Praktikumsbeauftragten. Obacht: Aufgrund der Corona-Situation können Sie den Vertrag auch per Email an den/die Praktikumsbeauftragte/n schicken, um ihn digital unterzeichnen zu lassen. Den Papiervertrag schicken Sie per Post an das Sekretariat der Hochschule: Fakultät für Design, Sekretariat, Prof. Ralph Ammer, Lothstraße 17, 80335 München.
3. Dort holen Sie den Vertrag mit der Unterschrift des/der Praktikumsbeauftragten ab. Obacht: Aufgrund der Corona-Situation dürfen Sie das Gebäude nicht betreten. Der Vertrag wird Ihnen per Post zugesendet. Achten Sie darauf, dass Ihre Postanschrift leserlich geschrieben ist!
4. Sie scannen diesen Vertrag ein und laden ihn bei Primuss hoch.
Wichtig: Der Vertrag muss den Praktikumsbeauftragten in Papierform zur Unterschrift vorliegen, nicht per Email! Aufgrund der Corona-Situation können Sie den Vertrag auch per Email schicken und digital unterschreiben lassen.
Wann muss der Praktikumsvertrag abgeschlossen sein?
Zur Prüfungsanmeldung für das Praktikumsseminar müssen die Verträge vorliegen, damit die Anmeldung zum Seminar bestehen bleibt. Studierende, die sich für das Praxisseminar anmelden ohne dass im Prüfungsamt ein Vertrag vorliegt, erhalten deshalb eine Nichtzulassung!
Kann ich den Vertrag auch noch nach abgeschlossenem Praktikum abgeben? Ist dabei das Datum der Unterschrift relevant?
Ja, der Vertrag kann auch später eingereicht werden, vor allem im Sommersemester. Das Datum ist nicht relevant. Im Wintersemester sollte man die Anmeldung zum Praxisseminar nicht außer Acht lassen!
Gibt es Fördergelder für ein Auslands-Praktikum?
Innerhalb Europas gibt es eine Erasmus-Förderung, die Sie unbedingt wahrnehmen sollten. Dazu gibt es im roten Würfel mehr Informationen.
2. Während des Praktikums
Woher weiß die Hochschule, dass ich (der/die Studierende) im Praktikum bin?
Wenn der Vertrag im Bereich Prüfung und Praktikum eingeht.
Kann ich mein Praktikum wechseln?
Sie können das Praktikum kündigen und sich eine andere Stelle suchen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie insgesamt auf 16 Wochen Praktikumsdauer kommen.
3. Nach dem Praktikum
Das Praktikumsseminar
Das Praktikumsseminar findet immer im Wintersemester, meist in der letzten Januarwoche und der ersten Februarwoche statt. Die genauen Daten finden Sie zu Semesterbeginn im Semesterplan der Fakultät. Das Seminar besteht aus
einem Teil für Erfahrungsberichte und einem Gründungsseminar für selbständige berufliche Tätigkeit, zu dem wir externe Gäste einladen.
Was muss man für das Seminar mitbringen?
Sie müssen den Praktikumsbericht mitbringen.
Wann muss Zeugnis spätestens abgegeben werden?
Das Zeugnis muss so schnell wie möglich nach Ablegen des Praktikums im Prüfungsamt vorliegen, d.h. bei Primuss hochgeladen werden. Der allerspäteste Termin ist vor der Anmeldung der Bachelorarbeit.